Beiträge von Skyscraper

    Bzgl Umfangunterschiede entsprechen die 2mm Profilunterschied ca 13mm im Abrollumfang.

    Bis dahin sollte das VTG einen unbedenklichen Verschleiß haben.

    Dann liest man noch was von der "1%-Regel", die ca. 20mm Unterschied bedeuten würde.

    Nach meinem Wissensstand kommt da aber noch ein Faktor hinzu. Ab 1% Abweichung können es die Regelsysteme nicht mehr kompensieren. Da merkt man dann, dass ABS und Co "willkürlich" zum eingreifen beginnen. Das betrifft xDrive sowie auch sDrive.

    Bei der F-Serie sagte allerdings BMW, dass die Regelsysteme schon ab den 2mm nicht mehr korrekt funktionieren. Ob das bei der G-Serie auch noch so ist, konnte ich noch nicht heraus finden.


    BMW empfiehlt beim Reifenwechsel beim xDrive alle vier Räder zu tauschen.

    Bei nur einer angetriebenen Achse können ebenfalls nur Unterschiede pro Achse von 2mm kompensiert werden. (da geht's aber dann ums Diff und die Regelsysteme)


    https://faq.bmw.de/s/article/F…nterschied%20betr%C3%A4gt.


    Wenn du vier gleiche Räder fährst, rät BMW vom durchwechseln allerdings ab, da sich die Räder vorne und hinten unterschiedlich ein-/abfahren. Das kann dann nach dem Durchwechseln zu Vibrationen führen. Die Vermessung kann dann auch nicht mehr stimmen.

    Es kann allerdings helfen, wenn man die Räder regelmäßig (alle 5000km) durchwechselt.


    Ist allerdings einer platt und die restlichen ungünstig abgefahren, musst auch da alle vier beim xDrive tauschen. Die Versicherung mit dem Stern ersetzt dir da nur nen einen defekten Reifen ohne Montage etc. Aber den auch nur im ersten Jahr zu 100%. Im zweiten Jahr sind es 75%. Ab dem 3. Jahr nur noch 50%.

    Das heißt, von der Versicherung bekommst irgendwas zwischen 90-180 Euro.

    Kannst du deinen Wagen nicht per App öffnen?

    Das sollte einfacher gehen, als mit dem Notschlüssel.


    Ich hatte auch schon mehrere Male die Meldung, dass der Schlüssel nicht erkannt wurde. Einmal nach dem tanken, da kam sie aber erst nachdem ich das Fahrzeug gestartet habe (trotz hinhalten wurde der Schlüssel aber nicht erkannt) und nach dem Autowaschen. Da lag der Schlüssel längere Zeit bei unverschlossenen Fahrzeug im Innenraum. Hier hat er aber den Schlüssel beim hinhalten sofort erkannt. Wahrscheinlich war der Schlüssel nur eingeschlafen...

    Komisch... Bei mir waren es 2080kg incl leerem Anhänger und mir drin auf einer Waage am Werkstoffhof. Mir kommt das ehrlich gesagt eh sehr wenig vor. Ich werd nochmal auf eine andere Waage fahren...


    OT hast du deine Leistungssteigerung noch drin?

    Soweit ich weiß ist die Polizei seit der Umstellung der Fahrzeugpapiere um 2006 rum bzgl der werkseitig freigegeben Bauteile in der beweispflicht. Sprich, sie müssen dir beweisen, dass du sie nicht fahren darfst. Dazu haben sie Zugriff auf die Datenbanken.

    Dazu gab's auch mal nen Bericht vom ADAC (den ich leider nicht mehr finde).

    Hintergrund ist, dass du es mit Papieren nicht beweisen kannst, dass alles Serie ist bzw du zwar andere originale Räder fährst, die im CoC mit freigegeben sind.

    Das CoC solltest du tunlichst nicht im Fahrzeug mitführen.

    In einer normalen allgemeinen Verkehrskontrolle sollte es aber auch sehr selten vorkommen, dass du nach der Bereifung gefragt wirst,solange dein Fahrzeug nicht weiter verändert ist.

    Wenn man aber doch so nen Kandidaten erwischt, könnte man mittels Spiegel hinter die Speichen schauen und die Nummern abgleichen.

    Die Raddimensionen und Traglast müssen natürlich auch CoC-konform sein.


    Anders verhält es sich bei Bauteilen aus dem Zubehör, da ist der Fahrer in der beweispflicht mittels ABE oder TÜVzettel.

    Bei Eintragungen von Fahrwerk oder Distanzen steht dann auch dabei, dass sie i. V. Mit z.B. Serienbereifung geprüft wurden.

    Sollte der Polizist sich aber auch hier nicht die Mühe machen, es vor Ort zu verifizieren, kann es sein, dass du zu ner Prüfstelle musst.