Das schon, nur kann dem KBA nur das Autohaus die erfolgte Beseitigung des Mangels bestätigen.
Eine Privatperson wird da keinen Erfolg haben.
Selbst wenn man ihn selbst wechselt und der Brief nicht da ist. Er wird kommen, solange die VIN in der Liste vom KBA steht.
Wie es das Autohaus handhabt, wenn ein Mitarbeiter das selbst erledigt, da kann man nur mutmaßen. Aber wenn da ein (nicht falsch verstehen) Hobbyschrauber kommt, glaube ich nicht, dass die das so ohne weiteres bestätigen. Da geht es unteranderem auch um Haftung etc...
Korrigiert mich bitte, aber ich glaube nicht, dass das so wie beim Ölwechsel gehandhabt werden kann (Kunde hat Material bereitgestellt etc).