Ich hätte mal eine Frage zu Eintragungen - evtl kann mir hier wer von euch weiterhelfen...
1. Eintragung der TL. Hier steht im Gutachten, dass die Änderungen der Fahrzeugpapiere zurückgestellt ist - sprich erst beim zB Ab-/Anmelden des Fahrzeuges wird das relevant. Bis dahin reicht der Zettel vom TÜV/DEKRA etc.
Soweit für mich klar...
2. Eintragung der SV. Hier steht drin, dass das Gutachten seine Gültigkeit verliert, sobald noch etwas geändert wird was Einfluss auf die SV hat. In meinem Fall die TL. Da die aber vorher eingetragen war, wahrscheinlich auch irrelevant.
Es steht aber nicht drin, dass die Änderung der Fahrzeugpapiere zurückgestellt ist - der Prüfer meinte aber, der Zettel der Eintragung sei ausreichend - so wurde es auch in der Abnahme vermerkt.
Soweit auch klar...
ABER - in beiden Abnahmen stehen nur die Teile für sich allein - müsste hier bei der zweiten Eintragung (der SV) nicht ein Verweis auf die TL mit drinstehen? So sieht es irgendwie so aus, als wäre die TL bei der Abnahme der SV nicht mit verbaut gewesen...
Meine Frage hierzu, ab wann ist denn der Punkt erreicht, dass man die Papiere korrigieren lassen muss?
Und ist das so korrekt, dass nicht drin steht "Spurverbreiterung xxx in Verbindung mit Tieferlegung xxx"?