Kleines Update:
Hab mir doch nochmal die abe durchgelesen bzgl des csr csl 778 Frontsplitter und bin damit direkt zum TÜV Süd gefahren, der letztens meine Eintragung gemacht hat.
Der hat sich das auch nochmal durchgelesen und bestätigt in egal welcher Kombination man fährt der splitter keine Eintragungspflicht und das steht auch so unter einem Punkt in der ABE.
Des weiteren wird nirgendwo eine Auflage vermerkt was die Reifen Kombination und Tieferlegung angeht.
Wichtig ist nur das die vorgegebene Bodenfreiheit da ist, die Abe mitgeführt werden muß und der Aufkleber vom Hersteller klar erkenntlich sowie das Fahrzeug in der ABE aufgelistet ist, so Wortlaut des Prüfers.
Somit alles legal bei mir und gilt auch für die Rieger Diffusor Flaps 🙂👍
Anbei noch nen Foto vom ABE Auszug mit dem Vermerk