Wenn ich da noch eine Frage hinterherwerfen darf:
In welchem Paket ist das enthalten? Oder ist das ab Werk verbaut?
Wenn ich da noch eine Frage hinterherwerfen darf:
In welchem Paket ist das enthalten? Oder ist das ab Werk verbaut?
Neben Regenschirmen gibt´s nun auch getunte Meinungsverstärker für den Kofferraum:
https://www.etsy.com/de/listin…rmance-m-motorsport-kunst
+5 PS
Hallo Onlydriver330
bei mir zeigt es deinen Anhang als GIF an, kannst du da nochmal nachjustieren?
ggf einfach auf yt hochladen als privates video und den link hier rein.
Was für einen Motor hast du?
Das sieht ja wirklich wild aus, da muss ich ja in 3 Jahren auch ran
Ich habe schon diverse Akku Staubsauger ausprobiert und war bei allen sowohl mit der Saugleistung wie auch mit der Akkulaufzeit nicht so wirklich zufrieden.
Spätestens beim filzigen Kofferraumboden einfach nur schlecht. Oder meine Ansprüche sind zu hoch.
Da bin ich mit dem Dyson zufrieden. Mit der kleinen Elektrobürste mache ich den Kofferraum und die Fußmatten immer sauber.
Klar der reine Luftsog ist natürlich mit Kabel immer stärker.
Durch das mechanische umwälzen der Bürste bekommt man so aber auch den tiefer sitzenden Staub/ die Körner raus.
In dem Falle wurde es ja offenbar dokumentiert, wenn die Versicherung darauf verweist.
Als Anhalt mag hier der entsprechende Hinweis aus mobile.de dienen:
'Formulierungen wie „Unfallfrei laut Vorbesitzer“ zählen zu den sogenannten Wissensmitteilungen, die man in Kaufverträgen von Gebrauchtwagen findet. „Unfallfrei laut Vorbesitzer“ bedeutet: Das Fahrzeug ist – soweit der Verkäufer weiß – unfallfrei. Die Angabe bezieht sich auf die Zeit, in der der Vorbesitzer Eigentümer des Wagens war. Ähnliche Formulierungen lauten „Unfallschaden unbekannt“ oder „Unfallschaden nicht bekannt“. Wichtig: Diese Angaben wurden nicht zwangsläufig überprüft. Nur weil die Formulierung im Kaufvertrag enthalten ist, bedeutet das also nicht automatisch, dass der Wagen tatsächlich unfallfrei ist.Die Wissensmitteilung sichert den Verkäufer in doppelter Hinsicht ab. Zum einen muss er das Fahrzeug nicht kostspielig überprüfen. Zum anderen kommt sie zum Tragen, wenn nach einer gewissen Zeit ein Vorschaden vom Käufer entdeckt wird. Sollte ein Vorschaden feststellbar sein, wenn die Formulierung im Vertrag enthalten ist, haftet der Verkäufer nicht für den Schaden und kommt auch nicht für diesen auf.'
na toll, also hat wie immer der Endkunde die Brille auf ![]()
leichte Feuchtigkeit kann immer eindringen, da es Belüftungslöcher rückseitig gibt.
ja das stimmt,
was mir komisch vor kommt ist der Fakt, dass die Versicherung hier auf einen Schaden in der Historie verweist. Auf das selbe muss der der freundliche doch ebenfalls zugreifen können und zum Verkaufszeitpunkt bekannt gewesen sein?
Das sollte nicht das Problem von Ice05815 sein
Wenn du auf deinem Kaufvertrag "unfallfrei" stehen hast, würde ich beim freundlichen drauf pochen. Im zweifel Rechtsbeistand holen. Kann ja so nicht sein.
Gibt es denn keinen "Countdown" bis das Fahrzeug automatisch verriegelt?
Nach dem Motto: 5 Minuten nichts passiert, ich verschließe mich.