Beiträge von Toscha42

    Das ist alles richtig und mir soweit auch klar. Das scheint problemlos zu passen, keine Frage.


    Aber BD-G21 wird sich doch nicht darauf verlassen können, dass ihm der Prüfer die Räder einträgt, wenn im Gutachten steht, dass Abdeckungen angebracht werden müssen. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass alle Prüfer bundesweit so nonchalant über die Auflage hinweg lesen.


    Mein Wagen ist ja nach zahm, mit nur 11 mm. Irgendwer, ich meine Keya, fährt ja sogar 18er Distanzen. Allerdings auf einem G20, mag sein, dass der eine andere Achse hat.


    Ciao

    Toscha

    dass ich die Kombi ohne Flaps am Kotflügel fahren kann. Richtig.

    Zu 50 % richtig. :)

    An der Vorderachse (Achse 1) findet sich in der Anlage 38 bei den Auflagen: R02, T90

    An der Hinterachse (Achse 2) findet sich in der Anlage 23 bei den Auflagen: K2b, R03, T94


    Auflage K2b:
    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder

    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte

    herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal

    möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben

    genannten Bereich abgedeckt sein.


    Ciao

    Toscha

    BD-g21, bitte entschuldige meinen Beitrag #330. So ein Durcheinander wie bei der MSW 74 habe ich noch nie erlebt. :rolleyes:


    Laut Anlage 38 zum Prüfbericht Nr. 55013821:

    MSW 74, 8,5J X 20H2 an Achse 1 mit 225/35 R20


    kannst du laut Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55012921:

    MSW 74, 9,0J X 20H2 an Achse 2 mit 265/30 R20

    fahren.


    Nochmal sorry,

    Toscha

    Florian137, ich lese in dem von dir verlinkten Gutachten auf Seite 4:


    'Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in

    Verbindung mit den in Anlage 14, Gutachten Nummer 55802721, Ausfertigung 2 (KBA-NUMMER

    53667 , RADTYP 19365) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die

    jeweiligen Auflagen und Hinweise.'


    Und in dieser Anlage 14 zum Gutachten 55802721 steht:


    pasted-from-clipboard.png


    Ciao

    Toscha

    Unter 'Vertreter' verstände ich hier einen Außendienstmitarbeiter, also so was wie Vertriebs- oder Kundendienstdelegierter. Die Werksangehörigen verkaufen ihre Autos meistens deutlich jünger als erst nach 3,5 Jahren.


    Ciao

    Toscha