Beiträge von Toscha42

    sepplmail, das mit 'Bevorstehend' kenne ich natürlich, und selbstverständlich hat MyBMW Zugriff auf den Kalender, hier Android aber das spielt sicher keine Rolle. Mein 'Problem' ist eher, dass ich kaum noch Termine im Kalender habe. Und noch weniger solche, mit für ein System erkennbaren Adressen. :)

    Ich muss das wohl mal ausprobieren …


    Ciao

    Toscha

    Manchmal zeigt mir das Fahrzeug das Ziel direkt an Vorschlag an und ich muss nur noch "Als Ziel übernehmen" bestätigen.

    Manchmal kommt die Meldung nicht und ich muss manuell über die Apps -> MyBMW -> Empfangene Ziele gehen.

    Ja, das Verhalten kenne ich auch. Ich habe den Eindruck, dass Ziele, die ich kurz vorher erst gesendet habe, sofort angezeigt werden. Wohingegen solche, die schon längere Zeit vor dem Start geschickt habe, von mir abgerufen werden müssen.

    Und manchmal übernimmt das Navi sogar das Ziel aus einem Termineintrag im iPhone Kalender. Die Voraussetzungen dafür habe ich aber leider noch nicht herausgefunden.

    Damit habe ich keine Erfahrung, da ich das Handy nur höchst selten mit dem Auto koppele. Kann es das eine zeitliche Komponente geben, dass also Termine, die zeitlich nahe liegen, direkt übernommen werden, später liegende aber nicht?


    Ciao

    Toscha

    Ich selbst nicht eine, das gaben meine bisherigen Fahrzeuge nicht her. Ein guter Freud meines Sohnes, der nebenberuflich Autos 'macht', erzählt regelmäßig davon. Der fährt z. T. bis nach Passau für Eintragungen, eben weil er in der Nähe keine Prüfer hat, die mit Augenmaß vorgehen, sondern nur solche, die sich an die 'Papiere' halten.

    Aber lassen wir das, wie du zu recht sagst, diese Diskussionen führen zu nichts.


    Ciao

    Toscha

    Gefragt war allein, ob man für ein bestimmtes Rad bei einer bestimmten Reifen-/Felgenkombination eine zusätzliche Abdeckung braucht. Und laut Gutachten braucht man die eben. Dass es ausreichend viel Beispiele dafür gibt, dass eine Abdeckung nicht notwendig ist, steht auf einem ganz anderen Blatt. Und wer an einen Prüfer mit Sachverstand gerät, wird aufgrund der genannten Beispiele keine Probleme bekommen, wenn er ohne Abdeckung zur Vorführung kommt. Wer aber an einen Korinthenausscheider gerät, der zudem auch noch schlecht geschlafen hat, wird eventuell wieder nach Hause geschickt. Diesem Prüfer dann zu sagen, benutz mal die Suchfunktion des G20-Forums, ist vermutlich eine eher schlechte Idee. ;)


    Ciao

    Toscha

    Florian137, O.Z. hat für die MSW 74 mehrere ABEs (53665für 8,5 J x 20, 53666 für 9,0 J x 20 und 53667 für 9,5 J x 20) und eine mir unbekannte Anzahl dazugehöriger Gutachten erstellt. Bei den Gutachten bezieht sich immer eines auf die Vorderachse (Achse 1) und dazu gehört dann eines für die Hinterachse (Achse 2).


    Für die Diskussion hier, Basis G21 330i, ist vor allem folgende Kombination interessant:

    Achse 1: 8,5 J x 20 mit 225/35-20 - Gutachten zur ABE Nr. 53665, Anlage 38 zum Prüfbericht Nr. 55013821

    Achse 2: 9,0 J x 20 mit 265/30-20 - Gutachten zur ABE Nr. 53666, Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55012921


    Wer hinten 9,5 J x 30 fahren möchte, braucht dafür:

    Achse 1: 8,5 J x 20 mit 225/35-20 - Gutachten zur ABE Nr. 53665, Anlage 37 zum Prüfbericht Nr. 55013821

    Achse 2: 9,5 J x 20 mit 265/30-20 - Gutachten zur ABE Nr. 53667, Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55802721


    Ciao

    Toscha

    Das ist alles richtig und mir soweit auch klar. Das scheint problemlos zu passen, keine Frage.


    Aber BD-G21 wird sich doch nicht darauf verlassen können, dass ihm der Prüfer die Räder einträgt, wenn im Gutachten steht, dass Abdeckungen angebracht werden müssen. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass alle Prüfer bundesweit so nonchalant über die Auflage hinweg lesen.


    Mein Wagen ist ja nach zahm, mit nur 11 mm. Irgendwer, ich meine Keya, fährt ja sogar 18er Distanzen. Allerdings auf einem G20, mag sein, dass der eine andere Achse hat.


    Ciao

    Toscha

    dass ich die Kombi ohne Flaps am Kotflügel fahren kann. Richtig.

    Zu 50 % richtig. :)

    An der Vorderachse (Achse 1) findet sich in der Anlage 38 bei den Auflagen: R02, T90

    An der Hinterachse (Achse 2) findet sich in der Anlage 23 bei den Auflagen: K2b, R03, T94


    Auflage K2b:
    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder

    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte

    herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal

    möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben

    genannten Bereich abgedeckt sein.


    Ciao

    Toscha