Bei meinem G23 ist es bei diesen Spurplatten (55664) z. B. so, dass die 11er eintragungsfrei sind. Alle größeren, also ab 12 mm, müssen vorgeführt werden.
Und so kenne ich ABEs auch vom Motorrad. Die bescheinigen generell durchaus die Betriebserlaubnis, es kann aber gut sein, dass der Gutachter für gewisse Kombinationen dennoch Auflagen gemacht hat, die zu einer Vorführungspflicht führen. Das war m. W. auch noch nie anders.
Ciao
Toscha