Das kommt wohl darauf, wie es so schön heißt. Eigentlich wäre die Folie mitversichert, das kann aber offenbar im berühmten Kleingedruckten ausgeschlossen sein:
'Zunächst einmal ist die Frage, ob die Versicherung zahlt mit einem “Jein” zu beantworten. Das JA in dem Wort bezieht sich darauf, dass sie sowohl im Kasko- als auch im Haftpflichtschadenbereich dazu verpflichtet ist zu regulieren, da die Folie fest mit dem Fahrzeug verbunden ist. Das NEIN bezieht sich darauf, dass die Versicherung in der Regel im Zuge der Regulierung sehr stark den Umfang einschränkt. Ob sie das darf oder nicht erstreckt sich einerseits nach den jeweiligen AKB der Versicherungen im Kasko Bereich und andererseits nach §249 BGB im Haftpflichtschadenbereich.'
Quelle.
Ciao
Toscha