Dann müsste dir BMW nachweisen, dass die Manipulation am Tacho Einfluss auf den Defekt an der Ölpumpe hatte.
Beiträge von Toscha42
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Aus Mexiko kommen 2er Coupé und 3er Limousine, 3er Touring kommt aus München. Die Fertigungsqualität in Mexiko ist auf dem Niveau aller anderen BMW-Vollwerke.
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Naja, jetzt sind wir ja ein Stück weiter. Weil jetzt sagst du auch, dass ein kausaler Zusammenhang bestehen muss.
Liest du eigentlich überhaupt selbst, was du zitierst? Du hast in deinem OP #1 zitiert:
'… es sei denn, diese Veränderung war für den Schaden nicht ursächlich.'
Und zwei Seiten später fällt dir auch schon auf, dass es einen kausalen Zusammenhang zwischen Manipulation und Garantieanspruch geben muss? Guten Morgen, wünsche gut geruht zu haben. -
Aus dem Bußgeldkatalog 2025:
Abstandsverstoß mit mehr als 100 km/h
- Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes - 103,50 € (75 € Bußgeld, 28,50 € Auslagen und Gebühren) / 1 Punkt
Bei den genannten 120 km/h muss der Abstand also weniger als 30 m (halber Tachowert = 60, davon 5/10 = 30) betragen, damit es zu einem Bußgeld kommt.
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Ich glaube aber jedem ist klar was ich damit sagen wollte, ein Gutachter der Versicherung wird Codierung sicherlich als Modifikation oder Tuning werten..
Das sehe ich ja kein bisschen anders.
… der ist strenggenommen nur für BMW.
Das sehen Prüforganisationen wie Dekra oder TÜV aber ganz anders.

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Das erscheint mir etwas zu weit gefasst. Wenn man z. B. durch einen BMW-Betrieb irgendwelche M-Performance-Teile nachrüsten lässt, erfüllt das sicher das Kriterium 'Modifikation ggü. Serienzustand'. In dem Fall wird der Halter aber keinerlei Garantieansprüche verlieren.
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Der kann in den Kolonien abschaffen, was immer er will. Für uns in DE ist das glücklicherweise irrelevant.
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Das heißt nicht Zwitter sondern 'non-binäre Fahrzeuge'.
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Entscheidend ist der zitierte Nebensatz: '… es sei denn, diese Veränderung war für den Schaden nicht ursächlich.'
Natürlich erlischt die Garantie durch Manipulationen am Fahrzeug. Wie sollte es auch anders sein? Aber in einem konkreten Fall müssen Manipulation und Schaden, der auf Garantie behoben werden soll, in einem Ursache/Wirkung-Verhältnis stehen. Bei einem Schaden am Motor wird der Hersteller dir nicht belegen können, dass die Deaktivierung des Gurtwarners dafür ursächlich war. Die Deaktivierung der MSA, die u. a. relevant für die Zulassung und die Typgenehmigung war, kann er da aber mit sehr viel höherer Wahrscheinlichkeit auf Erfolg vor Gericht als Grund für eine Ablehnung anführen.Das sogenannte 'Argument', man würde damit nur einem 'Schaden vorbeugen', würde ihn bestenfalls darin bestärken, dass da jemand ohne Fachkenntnisse am Auto rumgepfuscht hat.
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Mal eine peinlich blöde Frage, wie groß ist diese Schlüsselkarte eigentlich? Die liegt in meinem Fall dort im Auto, wo sie bei der Auslieferung lag, unbenutzt und nicht aktiviert in der Mittelkonsole. Ist die genauso groß oder zumindest nicht größer als Führerschein oder Kreditkarte? Dann passte sie zumindest vom Formfaktor her auch in die Geldbörse.