Ich vermute stark, dass die Homologation für CH sich nicht gravierend von der für DE bzw. EU unterscheidet. Erstmals zugelassen wurde der Wagen natürlich konform zur StVZO. Wären für die Einlösung in der Schweiz technische Anpassungen nötig, hätten die bereits erfolgt sein müssen.
Was den Drive-Recorder angeht, müsstest du dich informieren, was diesbezüglich in CH zulässig ist.