Beiträge von Toscha42

    Den Termin für den 24.07.2025 habe ich schon längst bei meinem BMW Händler gemacht.

    Ich hätte jetzt angenommen, dass der Bordcomputer den 24.07.2025 als Ölservice Termin anzeigt, da der Termin beim Händler gebucht ist.

    Gibt es hier keine Rückmeldung des Termins vom BMW Händler "an" den Bordcomputer mit dem genauen Termin?

    Nein, natürlich nicht. Erst nach dem Termin, wenn der Händler die ausgeführten Arbeiten bestätigt, wird das in der Service-Historie und damit im Fahrzeug wie in der App angezeigt.

    Eine Terminvereinbarung ist schließlich nur eine Terminvereinbarung, kein echter Termin. Keine seriöse App verließe sich auf eine Vereinbarung.

    falls die Differenz zu groß ist, können die sich auch quer stellen und sagen du hast nicht an die 2mm gedacht.

    Nein, das kann BMW nicht. Es sei denn, diese Spezifikation wäre aus den Unterlagen, die dem Kunden ohne besonderen Aufwand bekannt wären, ersichtlich.


    Hier im Forum ist viel sehr spezielles Wissen vorhanden. Ein Forum lebt von diesem Wissen. Dieses Wissen kann aber bei Otto Normalkunde nicht voraussetzt werden, BMW kann sich auf dieses Wissen nicht berufen.


    Wenn also diese ominösen 2 mm in den Unterlagen, die einem typischen Kunden zur Verfügung stehen, nicht erwähnt werden, könnte BMW sich zwar darauf berufen, hätte vor Gericht aber keine Chance.

    Ich kenne zwei, allerdings aus der F Reihe wo Reparaturen am VTG wegen non * Reifen verweigert wurden.

    Diese Fälle zweifle ich gar nicht an. Deswegen meine Frage nach 'rechtsverbindlich'. Hieße für mich, für den Kunden muss aus der Fahrzeugdokumentation schlüssig hervorgehen, dass nur Reifen mit *-Markierung montiert werden dürfen, um den Anspruch auf Gewährleistung zu erhalten. Oder es gibt vielleicht sogar ein Gerichtsurteil, dass BMW Recht gegeben hat im Fall einer verweigerten Gewährleistung. Trotz Suche, das Thema interessiert mich rein 'akademisch', habe ich bisher keinen entsprechenden Beleg finden. Wohl aber viele, speziell aus verschiedenen Foren, wo der Händler die Gewährleistung abgelehnt hat. Aber offenbar ist in keinem dieser Fälle ein Kunde vor Gericht gegangen.


    BMW München kann die Gewährleistung verweigern, wenn zum Zeitpunkt der Beantragung ein Reifen ohne Stern oder eine Felge aus dem Zubehör montiert ist.

    Bei der Felge ist das klar, da hat BMW alles Recht, eine Gewährleistung zu verweigern. Wie in der Antwort auf Fulano schon geschrieben, bei den Reifen fehlt mir, juristischer Laie der ich bin, der Hinweis für den Kunden, dass Reifen mit *-Markierung nicht nur empfohlen sind, so steht's im Handbuch für meinen G23, sondern verpflichtend sind. Da mein M440i keinen xDrive hat, könnte es also sein, dass deswegen im Handbuch kein diesbezüglicher Hinweis erscheint.