Ja, die gilt auch für werksseitig montierte Sommerräder. Ich weiß nicht genau, was du mit übertragbar meinst, lies im Zweifelsfall die Versicherungsbedingungen (pdf) durch.
Beiträge von Toscha42
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Habe mit der ganzen Reifen/RDKS-Thematik bei BMW noch gar keine Erfahrungen und wollte euch deshalb nach euren Empfehlungen fragen
Unabhängig vom schon Geschriebenen, wenn du Reifen mit *-Markierung beim BMW-Händler erwirbst, erhältst du damit zugleich eine Reifenversicherungüber drei Jahre Laufzeit.
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Das kann er ja gern meinen, rechtlich ist das nicht haltbar.
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Dann müsste dir BMW nachweisen, dass die Manipulation am Tacho Einfluss auf den Defekt an der Ölpumpe hatte.
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Aus Mexiko kommen 2er Coupé und 3er Limousine, 3er Touring kommt aus München. Die Fertigungsqualität in Mexiko ist auf dem Niveau aller anderen BMW-Vollwerke.
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Naja, jetzt sind wir ja ein Stück weiter. Weil jetzt sagst du auch, dass ein kausaler Zusammenhang bestehen muss.
Liest du eigentlich überhaupt selbst, was du zitierst? Du hast in deinem OP #1 zitiert:
'… es sei denn, diese Veränderung war für den Schaden nicht ursächlich.'
Und zwei Seiten später fällt dir auch schon auf, dass es einen kausalen Zusammenhang zwischen Manipulation und Garantieanspruch geben muss? Guten Morgen, wünsche gut geruht zu haben. -
Aus dem Bußgeldkatalog 2025:
Abstandsverstoß mit mehr als 100 km/h
- Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes - 103,50 € (75 € Bußgeld, 28,50 € Auslagen und Gebühren) / 1 Punkt
Bei den genannten 120 km/h muss der Abstand also weniger als 30 m (halber Tachowert = 60, davon 5/10 = 30) betragen, damit es zu einem Bußgeld kommt.
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Ich glaube aber jedem ist klar was ich damit sagen wollte, ein Gutachter der Versicherung wird Codierung sicherlich als Modifikation oder Tuning werten..
Das sehe ich ja kein bisschen anders.
… der ist strenggenommen nur für BMW.
Das sehen Prüforganisationen wie Dekra oder TÜV aber ganz anders.

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Das erscheint mir etwas zu weit gefasst. Wenn man z. B. durch einen BMW-Betrieb irgendwelche M-Performance-Teile nachrüsten lässt, erfüllt das sicher das Kriterium 'Modifikation ggü. Serienzustand'. In dem Fall wird der Halter aber keinerlei Garantieansprüche verlieren.
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Der kann in den Kolonien abschaffen, was immer er will. Für uns in DE ist das glücklicherweise irrelevant.