Die ist Pflicht für neue Typen seit Juni 2022 und für neue Fahrzeuge mit älterer Typprüfung seit Juli 2024.
Beiträge von Toscha42
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Ziemlich genau das, ja. Das sind die notwendigen Rangierarbeiten, und zwar hin und weg, Bereitstellung der notwendigen Werkzeuge und Flüssigkeiten etc.
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Das liegt hauptsächlich daran, dass auch Spaß unterschiedlich definiert wird. Und ich habe kein Problem damit, mir vorzustellen, dass auch ein Diesel bei entsprechender Definition Spaß macht.
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Dennoch würde ich immer wieder zum Benziner greifen, da der Motor für mich mehr Emotionen versprüht. Ein Diesel ist da irgendwie mehr Mittel zum Zweck.
Genau das. Die Frage, die aber jeder nur für sich, und eben nicht für andere, beantworten kann, ist, will oder besser brauche ich ein Spaßmobil oder ein Nutzfahrzeug. Dabei berücksichtigend, dass die Spaßaspekte in weniger als 10 % der üblichen Fahrzustände überhaupt zum Tragen kommen; zumindest wenn man nur ein Auto hat. Nicht wenigen, so wie z. B. mir und anderen Ottofreunden hier, sind diese 10 % aber wichtig genug, um kaufentscheidend zu sein.
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Ausgereizt habe ich die 900 km auch noch nicht, das Maximale der Gefühle waren bislang 851 km zwischen zwei Tankstopps. Da gingen dann 58,64 Liter in den Tank, gut ein Liter war also noch drin.

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Auch eine ABE ist letztlich nur ein Gutachten.

Das mitgelieferte Dokument nennt sich laut Titel 'Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)'.Und laut TÜV Süd kann auch eine ABE eine Vorführung beinhalten, dann nämlich, wenn entsprechende Auflagen in der ABE genannt werden:
Jedes Teil, das Sie nachträglich an Ihrem Auto verbauen möchten, kann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. In diesem Fall darf das Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Abhilfe schaffen ABE und Teilegutachten. Eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) muss im Normalfall nur mitgeführt werden. Hier muss nichts eingetragen werden, solange alle Auflagen eingehalten sind.Bei Teilen mit Teilegutachten ist eine Anbauabnahme nach §19(3) StVZO notwendig.
Quelle: TÜV SüdIn der ABE für die Distanzscheiben von H & R ist halt nun mal auf geführt, dass für Dicken > 11 mm die Auflage A1) zu erfüllen ist. Und die besagt:
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder eine Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten einer Überwachungsorganisation nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller, Fahrzeugtyp und Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen. -
Doch, selbstverständlich ist die ABE auch für Dicken > 11 mm gültig, nur halt eben mit den aufgeführten Auflagen.
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Das ist doch dann eine 19.3?
Freilich. Aber das ändert doch nichts daran, dass die vorliegende Bescheinigung eine ABE ist.
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ABE für die 11er zum Download
Auch die ABE gilt natürlich für alle Dicken.

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Und das lag hier auch den Distanzscheiben bei.