Da man im Fall eines Kaufes eh die Zulassungsbescheinigung 2 bekommt, kennt man dann zumindest den vorherigen Halter. Datenschutzaspekte, so wichtig und richtig die sind, werden also gar nicht berührt. Wenn der verkaufende Händler die Angaben nicht herausgeben will, wäre für mich der Kauf eh schon gestorben.
Mit der Laufleistung hingegen hätte ich überhaupt kein Problem.