Inwieweit die Polizei im Rahmen der Kontrolle Knöpfe drücken darf usw. entzieht sich meiner Kenntnis und ein Hineinsetzen ist noch lange keine Durchsuchung.
Geht es aber darum, das Fahrzeug (aus anderen Beweggründen) zu überholen*, sieht die Polizei alt aus. Da darf der Zoll auf Grund des § 10 ZollVG deutlich mehr.
* Fachbegriff für das "Durchsuchen" von Verkehrsmitteln.
Im Zusammenhang mit den vorherigen Beiträgen war mein Post etwas unklar. Ich wollte darauf hinaus, dass manche Leute ihr Fahrzeug als "Wohnung" deklarieren und das hat natürlich höhere Hürden dieses zu durchsuchen als wenn es ein normalen Fahrzeug ist.