Beiträge von sepplmail

    Ja, die auf deinem Screenshot gezeigten Services sind bei Fälligkeit im Rahmen eines gültigen Service Inclusive Vertrages enthalten.

    Die Kosten sind von Händler zu Händler deutlich unterschiedlich, da besonders der Stundensatz (bzw. die Kosten pro AW) einen erheblichen Einfluss haben und diese sich von Händler zu Händler teils deutlich unterscheiden.

    Meistens fährt man mit einem passenden Service Inclusive Vertrag günstiger, wenn dieser zur persönlichen Fahrleistung passt und der gewünschte Händler mittlere bis hohe AW-Kosten hat.

    Genau darum geht es ja - auch BMW hat den aktiven Fußgängerschutz aber er wird technisch anders realisiert. Durch eine pyrotechnische Ladung, welche die Haube über das Scharnier im Bereich der Windschutzheibe anhebt und die Gasdruckfeder, welche dafür sorgt, dass die Haube auch oben bleibt und beim Aufprall eines Fußgängers auf die Haube den Einschlag dämpft/"einfedert". Dafür muss der Dämper eben intakt sein.

    Jeder Hersteller, der eine Haube mit aktivem Fußgängerschutz hat..


    Mir fallen da spontan ein, Audi, VW, Mercedes, Porsche, Ford, Opel etc.

    Haben die wirklich den aktiven Fußgängerschutz über die Gasdruckfedern der Frontklappe realisiert bzw. sind diese Teil des Systems? Das Internet ist voll mit Beiträgen zu BMW (und auch Mini) bezüglich Ablaufdatum aber ich finde tatsächlich nichts zu anderen Herstellern.


    Und seit 07/2024 ist die Fälligkeit der Gasdruckfedern auch im Menü "Servicebedarf" aufgelistet

    Moment, die 14-tägige, gesetzliche Widerrufsfrist für ein Gebrauchtfahrzeug beginnt nicht mit der Vertragsunterzeichnung sondern mit der Übergabe zu laufen, soweit ich weiß. Auch bei Amazon etc. beginnt die Frist ja mit Erhalt der Ware zu laufen.


    Und wenn dein Kumpel nach nem Foto des digitalen Serviceheftes (Foto vom Display) fragt? Entweder steht da was drin oder aber: Ne BMW Niederlassung (Fröttmaning nehme ich an) wird ja ein so junges Fahrzeug als Premium Selection Fahrzeug verkaufen. Folglich würde gelten, dass die nächsten 6 Monate / 10.000 km keine Wartungen anstehen. Damit müsste die Einfahrinspektion erledigt sein. Im schlimmsten Fall wäre sie bei 2.500 km durchgeführt worden.

    Das erste Problem ist, er darf den Wagen erst in 14 Tagen nach Ablauf der Vertragswiderrufsfrist abholen! I

    Das versteh ich nicht ganz - er bekommt das Auto inkl. Schlüssel und Dokumenten übergeben, unterzeichnet ein entsprechendes Übergabeprotokoll aber das Fahrzeug muss noch für 14 Tage in der Verfügungsgewalt des Verkäufers bleiben? Kann ich mir kaum vorstellen, dass eine BMW Niederlassung (!) sich den Schuh anzieht...

    Und wie schon geschrieben, das digitale Serviceheft ist im Fahrzeug ersichtlich. Dem Kunden einen Auszug aus der BMW-internen Service-Historie zukommen zu lassen ist in der Tat nicht erlaubt. Verstehe schon, dass der Verkäufer sich da nicht auf dünnes Eis begeben will, indem er schriftlich was rausgibt. Kann arbeitsrechtliche Konsequenzen für ihn haben.

    Findet ihr nicht dass Nikotin Rauch gewisse schädliche Eigenschaften mit sich bringt? Den im geschlossenen Kreis auf Dauer mit schwimmen lassen kann ich auch die Spülung sein lassen. Vom Gefühl her...

    Der Rauch schwimmt ja nicht mit. Das sind winzige Feststoffpartikel. So klein, dass sie dem Getriebe komplett egal sind. Die werden zu keinerlei Trübung des Öls führen und wenn du dir dann mal das alte Öl ansiehst, wie dunkel das ist und wie viele Feststoffe es enthalten muss, dann glaub ich wird deutlich wie irrelevant Zigarettenrauch für das Getriebe ist. Du fährst ja wahrscheinlich auch in Tiefgaragen oder Tunnel mit dem Auto, wo der Anteil an festen Partikel in der Luft deutlich erhöht ist. Und die saugt dein Auto Kubikmeterweise in den Verbrennungsraum - einen der kritischsten Bereiche am Auto hinsichtlich Verunreinigungen. Wenn das ein Problem wäre müsstest du das Fahrzeug am 1.1. definitiv stehen lassen, so dreckig wie die Luft an den Tagen nach Silvester ist.

    Rechnet sich das für den Kunden?

    Das ist individuell von Kunde zu Kunde und das muss jeder für seinen konkreten Fall selbst ausrechnen. Du kennst deine jährliche Fahrleistung besser als jeder andere, du kennst die Kosten von Service Inclusive und die darin enthaltenen Services für deinen konkreten Fall und du kennst die Werkstatt, bei welcher du die Services durchführen lassen möchtest und kannst dir für diese Services Angebote geben lassen (zukünftige Preissteigerungen offen).

    Lange Rede, kurze Frage. Wie sieht es bei den Forenmitgliedern aus: habt Ihr alle Service inclusive oder zahlt Ihr lieber die Wartungsarbeiten einzeln?

    Ich zahl(t)e die Services separat, weil meine Werkstatt sehr günstige AW-Preise hat. Außerdem habe ich mein Fahrzeug nach einem Service verkauft.

    Wie sieht es mit eigenem Öl mitbringen aus?

    Hängt von der Werkstatt ab - keine pauschale Aussage möglich.