Muß noch einmal etwas zum Abrollumfang fragen.
Beim Lesen des Tüv-Gutachtens zu einer Felge ist mir folgendes aufgefallen:
"
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhindere r (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen"
Muß ich da tatsächlich eine Bestätigung des Reifenherstellers anfordern?