Damit wird m. W. der Neigungsgeber und der Innenraumschutz deaktiviert; die Alarmanlage selbst bleibt aber aktiviert. Für den angefragten Fall also sehr sinnvoll, Aber was bleibt an Schutz eigentlich noch übrig, wenn diese beiden Schutzmaßnahmen deaktiviert werden?
Überwachung der Fahrzeugschlösser (Türen, Heckklappe und Motorhaube).
VG
Christoph