Zumindest bei anderen Herstellern gibt es eine entsprechende Klausel zu Preisanstiegen in den Kaufverträgen - ob's die bei BMW gibt, keine Ahnung ich habe noch nie einen Neuwagen gekauft. In meinem Leasingvertrag gibt es die folgende Klausel - sollte in jedem Vertrag so drin sein:
ZitatAlles anzeigenIV. Leasingentgelte und sonstige Kosten
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(5) Der Leasinggeber ist berechtigt und auf Antrag de Leasingnehmers verpflichtet, die vereinbarte Leasingrate, den Restwert sowie die Verrechnungssätze für Mehr- und Minderkilometer entsprechend zu Lasten oder zu Gunsten des Leasingnehmers zu berichtigen, wenn
(a) sich aufgrund einer Änderung der allgemeinen Verkaufspreise des Lieferanten der
Anschaffungspreis für den Leasingnehmer ändert und zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem
Übergabezeitpunkt mehr als vier Monate liegen, es sei denn, die Lieferung erfolgt unabhängig vom vereinbarten Liefertermin innerhalb von vier Monaten sei Vertragsabschluss;
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Da kann jetzt jeder draus machen, was er möchte.