Kennt sich jemand hierbei aus, welche rechtlichen Konsequenzen auf mich direkt zu kämen, wenn ich die Scheinwerfer als "sample" erhalte?
Sofern es jemandem auffällt, erhälst du die Scheinwerfer nicht und die Überlassung wird ausgesetzt. Dann kommt es nach einer Frist zur Vernichtung und alle anfallenden Kosten trägt der Rechteinhaber, also BMW.
BMW wird dann aber vermutlich nicht sagen "Vielen Dank, haste fein gemacht" und ein zivilrechtliches Verfahren anstreben. Du haftest dann zusammen mit dem Versender gesamtschuldnerisch. Und rate mal, in wessen Tasche man viel leichter greifen kann.