Ich habe noch die Premium Selection Garntie, und das Problem sollte doch als Garantie fall gelten, vor allem weil es bekannt ist und nichts neues !?
Garantiegeber ist hier das Autohaus, welches dir das Auto verkauft hat. Sofern es eine andere Werkstatt ist, als der Garantiegeber, wurde bei der Premium Selection vielleicht gar nicht angefragt?
Wenn dort angefragt wurde und man es abgelehnt hat, was steht denn bei den Ausschlüssen in deinen Garantiebedingungen? Die Ausschlüsse sind ja leider recht umfangreich.