Bis zur Grenze darfst Du mit dem abgemeldeten Auto fahren.
Dazu finde ich keine Rechtsgrundlage. Woher stammt die Info?
Bis zur Grenze darfst Du mit dem abgemeldeten Auto fahren.
Dazu finde ich keine Rechtsgrundlage. Woher stammt die Info?
Nein, ist kein Bayernding. Hier im Nordosten könnte ich VR, RÜG, RDG und ich glaube GMN wählen.
Die Aussage stimmt nicht. Innerhalb der EU gibt es den freien Warenverkehr. Beschränkungen bestehen hier nur für bestimmte Waren, wie Waffen, Arzneimittel oder Waren, auf die zum Beispiel Verbrauchsteuern oder andere nationale Abgaben erhoben werden.
Autos fallen nicht darunter und sind erst an der letzten Zollstelle innerhalb der Union anzumelden, wenn deren Warenwert 1000 € übersteigt. Da dein Fahrzeug die EU nicht verlässt, ist auch nichts weiter zu veranlassen.
Heißt unser Auto dürften wir auch mit Standard Bereifung nicht fahren??
Es gibt irgendeine Verordnung, dass man bis zur Geschwindigkeit X die zulässige Traglast um Y kg überschreiten darf. Wurde hier schon einmal irgendwo diskutiert.
Weshalb möchtest du beim Zoll anhalten? Das letzte Mal, als ich geschaut habe, waren die Niederlande noch in der EU.
Ich bin hin und her gerissen. Jetzt, wo die ganzen Punkte schwarz foliert sind, gefällt er mir ziemlich gut. Aber entgegen meiner ursprünglichen Haltung, gefällt mir der neue 40er Grill irgendwie immer besser.
Nee, ich wusste nicht, dass der neue Grill nur bei den 40ern verbaut wird.
Ah. Okay, darauf hätte ich auch kommen können. 😅
Wenn du mal zwei drei Stunden Zeit und Lust hast, in gebückter Haltung vorm Auto zu knien, so sieht der Grill mit schwarz folierten Punkten aus:
Ja, schon klar. Er hat den Chromgrill gegen einen schwarzen getauscht.
Ich dachte dies hier ist der LCI Grill:
https://www.g20-forum.de/attachment/25900-2024-bmw-4er-facelift-m440i-g22-lci-03-1024x682-jpeg/
Ich bin verwirrt, du hast den LCI, aber die "Käsereibe" als Grill, wie ich auch. Ich dachte die neue Variante hat diese horizontalen Streben. 🤔