Diese Odyssee liest sich ein bisschen wie das, was ich mit Audi durch habe. Mein Mitgefühl ist dir sicher.
Da der Schaden innerhalb des ersten halben Jahres aufgetreten ist, würde meine laienhafte Rechtsauffassung eigentlich sagen, dass der Händler nachweisen muss, dass der Schaden nicht schon vor dem Kauf da war und wenn die Zündkerzen gewechselt wurden beim Service, ist es schon verwunderlich, wie die in so kurzer Zeit so knusprig kross werden konnte.
Ich sehe hier einen großen Anteil, welcher noch vom Händler zu tragen ist.
Aber das wird die Rechtschutz schon regeln, denke ich.
Ich wünsche auf jeden Fall viel Erfolg und gute Nerven und berichte, was am Ende rausgekommen ist.