Für diese Frage gibt es die Vorgaben der Finanzverwaltung als auch das EStG (Ebenso diverse Urteile von Finanzgerichten) 
Winterräder zählen nicht für die 1% Regelung hinzu, ebenso zählt ein Autotelefon bzw. Freisprecheinrichtung ebenfalls nicht dazu.
Aus diesem Grund werden die Winterräder auch vom Hersteller getrennt zum Fahrzeug ausgewiesen.
Da lediglich 1% des BLP zur Berechnung kommt, dieser setzt sich aus der Grundpreis zzgl. Sonderausstattung zusammen, Winterreifen fallen aber schon seit 2005 nicht mehr unter Sonderausstattung sondern sind ein getrennter Posten Winterreifen.