Alles anzeigenIn den neuen Verträgen steht fast überall drinnen, dass der am Übergabetag gültige Preis zur Berechnung kommt.
Sprich wenn dein Fahrzeug am 30.09 zum Händler kommt und die Übergabe am 06.11 ist dürfte er es laut Vertrag weitergeben.
Werden die meisten aber nicht machen, da Sie den Kaufpreis an BMW ja zahlen müssen, wenn Sie den Eingang verbucht haben.
Aber sollte das Fahrzeug natürlich am 01.11 beim Händler ankommen und am 06.11 ist Übergabe dann tritt es voll rein.
Denn kein Händler wird sich verständlicherweise Kosten von 5% in Höhe des Fahrzeugpreises oder etwas weniger aufhalsen..
musste es nachgooglen, weil ich es so unfair fand, dass die Preissteigerung bis zur Übergabe an den Kunden abgewälzt werden kann.
Fairer wäre es, dass alles was vor der Erhöhung fertiggestellt wird, nicht von der Erhöhung betroffen sein wird, auch wenn, die Auslieferung erst später stattfindet.