Ich möchte auch mein "Halbwissen" mit dazu bringen.
Früher bei meinem Alfa war ich wegen Service beim Händler. Da Stand u.a. der Tausch der Kerzen an. Im Kostenvoranschlag haben die Kerzen fast doppelt so viel gekostet wie der beste Onlinepreis. Daraufhin habe ich gefragt ob ich die zum Servicetermin mitbringen kann.
Antwort: Ja, aber dann ist jegliche Garantie für Schäden erloschen, die auf die Zündkerzen zurückzuführen sind (selbst für Fälle, die nicht direkt an einer Fehlfunktion der Kerze hängen wie zB. durch zu festes Anziehen der Kerzen mit späterem Ermüdungsbruch, etc..)
Habe dann natürlich die Kerzen vom Werk genommen.
Die Relevanz zu deinem Fall:
Selbst wenn der Händler neue Kerzen verbaut hat, muss er darauf Garantie gewähren und daraus entstandenen Schaden ersetzen.
Bsp: Der Händler verbaut dir neue Bremsscheiben. Nach paar Monaten bricht eine Scheibe während der Fahrt. Glücklicherweise warst du nicht schnell unterwegs, bist aber trotzdem in ein anderes Auto gekracht und deins ist auch ziemlich demoliert. Die Scheibe ist zwar aufgrund eines Herstellungsfehlers zerbrochen ABER der Händler hat sie dir eingebaut. Somit muss er für die Schäden garantieren. Diese kann er sich dann vom Scheibenhersteller zurückholen.
So habe ich das verstanden. Bin aber kein Jurist und musste mich auch glücklicherweise nie mit so einem Fall beschäftigen.