Wenn also diese ominösen 2 mm in den Unterlagen, die einem typischen Kunden zur Verfügung stehen, nicht erwähnt werden, könnte BMW sich zwar darauf berufen, hätte vor Gericht aber keine Chance.
Die 2mm wird dir jeder gebildete Reifenhändler bzw. Service Mitarbeiter nennen, wenn du zum Fahrzeugcheck da sein wirst und man abgefahrene Reifen an einer Achse feststellt.
Und wegen Gericht, bleib bei der Theorie aber anscheinend gibt’s bisher keinen der diesen Weg durchgezogen hat und ein Gerichtsurteil vorweisen kann.
Wenn es am Ende auf ein Ölwechsel im VTG rausläuft, dann lasse ich es machen und fang nicht an mit Gutachter und Gerichtsverhandlungen gegen BMW