Na es sind ja LT5 und Lothar ist doch ganz klar die LT3 / 1063M Fraktion.
Da macht es doch kein Sinn jetzt was zu holen und man will im Grunde was anderes 😉
Na es sind ja LT5 und Lothar ist doch ganz klar die LT3 / 1063M Fraktion.
Da macht es doch kein Sinn jetzt was zu holen und man will im Grunde was anderes 😉
anschließende Einbrennen bei
hohen Temperaturen. Das kann unter Umständen das Materialgefüge schädigen. Und auch das kann der Prüfer der Felge nicht ansehen.
es gab mal ein Bericht von einem Beschichter und da war es ganz einfach, zumindest bei provokanten Farben. Der Prüfer hatte schnell nachgeschaut und wenn die Felge nie in der Farbe ausgeliefert wurde und es nach pulvern aussieht, die Felgen nicht abgenommen oder eben HU erteilt.
Man darf die laut Vorschrift nicht Wärme behandeln und damit muss er Nix mehr beweisen.
Hier mal was von Lavella
Warum nicht 235 vorne?
So wird das Untersteuern ja nicht besser....
Es gab leider paar Gründe
- 235/40 stehen für Limo im Gutachten und der Prüfer hat entsprechend abgewinkt
- 235er passen nicht mit DS und ohne wollte ich es auch nicht haben
So nun sind auch meine WR drauf.
Mission 20 Zoll wird erstmal auf Eis gelegt, wobei die 19 Zoll bereits to much für Winter sein können.
Paar Daten es sind:
- 8.5 x 19 mit eff. ET15 und 225/40
- 9.5 x 19 mit eff. ET32 und 265/35
Es geht doch um dieses Thema:
Mal ein Zitat aus dem Netz: In der Vergangenheit kam es bereits des Öfteren zu Fahrzeugstilllegungen, weil vor allem die Prüfer der DEKRA in der Pulverbeschichtung einen Eingriff in die Substanz der Felgensehen. Für die Besitzer ist das besonders ärgerlich: Für sie bedeutet es, die Felgen zwar pulverbeschichten zu dürfen, sie dann aber im Straßenverkehr nicht nutzen zu können.
Die DEKRA beruft sich dabei auf eine technische Mitteilung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung. Diese bezieht sich auf die Reparatur von Leichtmetallrädern. Demzufolge sind solche Reparaturen an Felgen nicht zulässig, die das Materialgefüge beeinflussen oder eine Wärmebehandlung und Rückverformung beinhalten. Werden Sie mit derart veränderten Felgen erwischt, ist die Stilllegung tatsächlich gerechtfertigt.
EW hat sicherlich den Prozess bei sich geprüft und deswegen dürfen die auch die Alus nachbehandeln.
Isle Of Man Grün natürlich...
wird es nicht auch das Grün für Arme genannt … ist nichmal Individuell 😂
Das ließe ich ganz gelassen auf mich zukommen. Den Nachweis zu erbringen, dass das zwei Monate lange Überziehen dafür ursächlich war, dürfte herausfordernd werden.
Diesen Nachweis muss doch keiner bringen, der Wagen ist bald 3 Jahre alt und damit aus der 2+1 Garantie/Gewährleistung.
Jetzt kann Garant einfach sagen anschließende Garantie gilt nicht für Bremssystem, da Service überzogen wurde. Das gleiche bei Kulanz … in 36 Monaten hattest du schließlich genug Zeit ein Termin zu buchen
Vor allem müssten die Scheinis nach unten und nicht nach oben schauen, sonst würde man ja nicht von blenden sprechen. Außerdem werden die doch bei der Eintragung geprüft und da sollte es aufgefallen sein
Ich würde also die beiden Sensoren checken, zumal es ja schnell geht und anschließend kann man die Scheinis auch einstellen.