Es ist mein Auto und ich kann damit halbwegs machen was ich will.
Der Unlock alleine stellt keinen Verstoß gegen dir StVO oder StVZO dar.
Naja, eigentlich darfst Du mit Deinem Auto gar nichts machen, was in irgendeiner Form Einfluss auf die Betriebssicherheit hat, wenn dies nicht von höherer Stelle abgesegnet worden ist (Gutachten, ABE, Eintragung, etc.)
Der Verstoß gegen die StVO/StVZO rührt dann bei einem Unlock doch eher daher, dass Du Dein Auto manipuliert hast und daher die BE erlischt. Man kann nicht einfach etwas am Fahrzeug ändern, durch das sich weiteres Manipulationspotentail ergibt und sich dann darauf berufen, dass man dieses Potential ja gar nicht nutzen will. Du darfst ja noch nicht einmal Nebelscheinwerfer nachrüsten, wenn diese nachher nicht funktionsfähig sind. Also zu sagen: "Hey, NSW find ich wegen der Optik cool. Nutzen will ich sie eh nicht und daher schließe ich sie nicht an." funktioniert leider nicht. Hat zwar im Grunde genommen noch nicht einmal Einfluss auf die Betriebssicherheit, weil die NSW vor der Nachrüstung ja gar nicht vorhanden waren, geht aber trotzdem nicht,