Ich hätte gesagt, dass das ein Tätigkeitsschaden ist, der in unmittelbarem Zusammenhang mit der Tätigkeit steht.
Aber das sind Feinheiten, vielleicht auch Policen abhängig.
Klar, die Werkstatt würde die Scheibe nicht ersetzt bekommen, wenn sie die beim Einbau beschädigen. Da aber an den Verkleidungen (eigentlich) nicht gearbeitet wird, fallen die nicht in den Tätigkeitsbereich. Das wird aber jetzt zu sehr OT.