Beiträge von Markus F.

    Da es in meinem speziellen Fall um ein G26 Gran Coupé Produktion 02/2022 mit DAP, Speed Limit Info und aktiver Geschwindigkeitsregelung mit stop & Go Funktion dreht, gehe ich davon aus, dass die Voraussetzungen erfüllt sind.

    Sind sie leider nicht. Die Voraussetzungen kamen erst mit den PPM danach (im März oder Juli, meine ich - mag aber korrigiert werden). Mein G16 mit DAP und allem anderen Gedöns ist aus 02/22, konnte das nie und wird das auch nie können.

    Doch, technisch geht das, ist aber eine ganz schlechte Idee.

    Am Ende hast du einen Fehler im Speicher und BMW wird jegliche Kulanz am Motor und der Abgasanlage zurückweisen.

    Wenn man keine offensichtliche Fehlermeldung bekommt, müsste man ja nur eine durchgebrannte Sicherung einsetzen. Dann kann keiner was. Ohne Fehlermeldung merke ich ja nicht, dass die Sicherung durchgebrannt ist. ;)

    Dann muss auch das auch mal testen - trotz der Winterräder.


    Ich habe ein Fahrzeug mit vmax = 250 km/h gekauft und kann mir mit meinem laienhaften Rechtsverständnis auch nicht vorstellen, dass BMW das auf einmal auf 245 km/h begrenzen kann - vor allem, ohne den Kunden davon zu informieren. Und von den genannten "Rechtlichen Vorgaben" für die Begrenzung habe ich zumindest nirgendwo etwas gelesen. Ich weiß: Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen sind quasi immer vorbehalten. Aber eine nachträgliche Änderung des Vertragsgegenstands zum Negativen (Nachteil des Kunden) hin? Naja, ich weiß nicht... :/


    Außerdem müsste es doch so etwas wie Bestandsschutz geben. Ich muss ein Euro 6 Fahrzeug ja auch nicht auf Euro 7 umrüsten, nur weil nach dem Bau eine neue Abgasnorm eingeführt worden ist.