Beiträge von Markus F.

    Mein G26 hab ich seit Dez. 21 mit dem Softwarestand der Auslieferung (07/2021.50), die Ampelerkennung ist so semi-optimal. Mal erkennt er die Ampel, mal nicht. Angehalten hat er nur wenn ich nicht der erste an der Ampel bin :-). Was er aber macht ist die Ampel anzeigen und nen Warnton geben wenn die wieder grün wird. Losfahren tut er dann auch alleine :)

    Das ist ganz was Anderes. Dass er an eine roten Ampel hält, wenn da schon jemand steht, hat nichts mit der Ampel zu tun, sondern liegt nur daran dass da eben schon einer steht. Der könnte auch an einer grünen Ampel oder vor einem Klimakleber stehen.


    Die Warnung, eine rote Ampel, ein Stopp- oder Vorfahrt-Achten-Schild zu überfahren, ist seit Anfang an implementiert und funktioniert mehr oder weniger gut. Aber auch das hat nichts mit dem automatischen Anhalten und Anfahren an einer roten Ampel zu tun.

    Da es in meinem speziellen Fall um ein G26 Gran Coupé Produktion 02/2022 mit DAP, Speed Limit Info und aktiver Geschwindigkeitsregelung mit stop & Go Funktion dreht, gehe ich davon aus, dass die Voraussetzungen erfüllt sind.

    Sind sie leider nicht. Die Voraussetzungen kamen erst mit den PPM danach (im März oder Juli, meine ich - mag aber korrigiert werden). Mein G16 mit DAP und allem anderen Gedöns ist aus 02/22, konnte das nie und wird das auch nie können.

    Doch, technisch geht das, ist aber eine ganz schlechte Idee.

    Am Ende hast du einen Fehler im Speicher und BMW wird jegliche Kulanz am Motor und der Abgasanlage zurückweisen.

    Wenn man keine offensichtliche Fehlermeldung bekommt, müsste man ja nur eine durchgebrannte Sicherung einsetzen. Dann kann keiner was. Ohne Fehlermeldung merke ich ja nicht, dass die Sicherung durchgebrannt ist. ;)

    Dann muss auch das auch mal testen - trotz der Winterräder.


    Ich habe ein Fahrzeug mit vmax = 250 km/h gekauft und kann mir mit meinem laienhaften Rechtsverständnis auch nicht vorstellen, dass BMW das auf einmal auf 245 km/h begrenzen kann - vor allem, ohne den Kunden davon zu informieren. Und von den genannten "Rechtlichen Vorgaben" für die Begrenzung habe ich zumindest nirgendwo etwas gelesen. Ich weiß: Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen sind quasi immer vorbehalten. Aber eine nachträgliche Änderung des Vertragsgegenstands zum Negativen (Nachteil des Kunden) hin? Naja, ich weiß nicht... :/


    Außerdem müsste es doch so etwas wie Bestandsschutz geben. Ich muss ein Euro 6 Fahrzeug ja auch nicht auf Euro 7 umrüsten, nur weil nach dem Bau eine neue Abgasnorm eingeführt worden ist.