- sollte Nachlackiert werden müssen, trete ich vom Kaufvertrag zurück.
So einfach würde ich die nicht vom Haken nehmen. Vor allem nicht aus eigenem Antrieb, also von Dir aus. Trittst Du zurück, verwirkst Du alle Rechte. Ich würde hier erst einmal Forderungen stellen. Ich bin ja kein Freund davon, für jeden misslichen Umstand einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen. In Deiner Situation würde ich das aber definitiv machen.
Wenn die Kiste neu lackiert werden muss - warum nicht? Dann steht Dir wenigstens ein Ersatzwagen für die Zeit zu und bis dahin kannst Du den Wagen ja schon fahren. Wenn sie ihn Dir nicht geben wollen, würde ich sofort auf einen Ersatzwagen pochen.
Die Lackierung muss dann nur im Protokoll/Vertrag vermerkt sein, damit es später bei einer eventuellen Lackschichtdickenmessung nicht zu Missverständnissen kommt. Ob eine Nach-/Neulackierung in dem Umfang eine Wertminderung darstellt, müsstest Du auch noch klären.
Außerdem hätte ich mehr Angst, wenn die jetzt versuchen, die Fehler auszupolieren. Wer weiß, wie dick der Klarlack danach noch ist?