Schriftlich?
Per E-Mail, den Screenshot findest du hier im Thread.
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Ich brauche jetzt also irgendwas offizielles von BMW, damit meine Werkstatt das macht.
Dein BMW Händler kann doch nachschauen welche Freigaben für dein Fahrzeug gelten.
So habe ich die Info zur LL04 Freigabe von meinem Serviceberater erhalten.
Kann mir kaum vorstellen, dass es beim M440i anders als beim M340i sein soll.
Lassen sich da nicht nur die Heckleuchten deaktivieren?
Ich dachte ich hätte es nicht codiert, kann mich aber auch irren ![]()
Um mir das Thema selbst abschließend zu beantworten hier ein Update.
Es kann entweder die Standheizung oder der Motor Fernstart verwendet werden.
Beides ist nicht zeitgleich möglich und auf unterschiedliche Wege (App/FB) ansteuerbar.
Der Wechsel erfolgt über das Klimamenü, denn dort kann der Motor Fernstart aktiviert oder deaktiviert werden.
Man muss sich also vor dem Aussteigen entscheiden welche Funktion verwendet werden soll.
Eine weitere offene Frage konnte ich mir heute ebenfalls beantworten.
Nach dem Motor Fernstart schließt man auf, steigt ein, tritt die Bremse, drückt den Startknopf und kann den Gang einlegen.
Der Motor bleibt eingeschaltet und beim Startknopf drücken wird die Fahrberechtigung des Schlüssels geprüft.
Ist auch noch einiges geplant 😅 Aus der Nähe von Duisburg
Na toll, da war ich Freitag erst ![]()
Vielleicht kann man sich mal treffen, wenn ich erneut in der Ecke bin.
Hast du die 200er von Friedrich oder wurde deine originale auf 200er umgebaut?
Viel interessanter wäre mal ein Log des Serien B58 mit 98 Oktan. Da sollte es dann eigentlich keine Zündwinkelrücknahmen haben. Hat dann eben "nur" 374 PS.
Zumindest meinen habe ich per Logfahrt gemessen und 399PS Motorleistung mit 98er Sprit erhalten.
Ich verstehe nicht worauf ihr hinaus wollt ![]()
Das ich die Module für eine TÜV Prüfung nicht drinlasse ist klar.
Bei einer Kontrolle wird man mich wohl kaum auffordern das Tagfahrlicht einzuschalten, zumal es dafür bei BMW keine eigene Taste gibt.
Man kann mir ja nicht verbieten das Tagfahrlicht im iDrive auszuschalten.
Ist TagFahrLicht kein Bestandteil der ABE des Fahrzeugs? Ist TFL eine freiwillige Leistung oder Vorgabe vom Gesetzgeber?
Es gibt in DE keine Pflicht zur Verwendung des Tagfahrlichts, wie es zB in anderen Ländern der Fall ist.
Definitiv?
Leider ja.
Das Tagfahrlicht dient laut Gesetzgeber der Beleuchtung der Straße und darf damit lediglich weiß sein.
Sobald das Abblendlicht eingeschaltet ist, gelten die Tagfahrlichter nur noch als Designelemente und dürfen gelb leuchten.