Ganz ohne Moralkeule - ist das erlaubt?
Das ist in jeder Kommune anders geregelt.
Bei mir ist es nur mit Anschluss an Mischwasser und bei Verwendung gewisser Reiniger erlaubt. Zudem muss der Platz wasserundurchlässit sein und es darf kein HDR verwendet werden.
ZitatEs dürfen
- nur eigene Personenkraftwagen gewaschen werden.
- keine Motor- bzw. Unterbodenwäschen durchgeführt werden.
- keine aggressiven, feuergefährlichen, explosiven oder giftigen Reinigungs- und Waschmittel verwendet werden.
- keine sogenannten Hochdruckreiniger verwendet werden, da hier die Öle und Benzine in derart kleine Teilchen aufgelöst werden, dass sie nur durch einen Koaleszenzabscheider aus dem Wasser zu trennen sind.
- die Fahrzeuge nur auf befestigten, wasserundurchlässigen Flächen (z. B. asphaltiert, betoniert, gepflastert mit Fugenverguss) gewaschen werden, die an einen Mischwasserkanal angeschlossen sind.
Im Bereich mit Trennkanalisation ist das Waschen von Fahrzeugen grundsätzlich verboten. Ob ein Trenn- oder Mischsystem in Ihrer Straße vorhanden ist, erfahren Sie telefonisch bei dem Team Grundstücksentwässerung.
Unter den gleichen Voraussetzungen ist sogar die Wäsche auf öffentlichen Straßen erlaubt.
In anderen Kommunen gibt es dazu teils strengere oder sogar mildere Vorgaben.