LWR ist gesetzliche Vorschrift bei Licht mit mehr als 2.000 Lumen, also spätestens seit Xenon- und vergleichbarem Licht. Die darf auch nicht abschaltbar sein. Bei schwächeren Lichtquellen ist sie optional. Ich hätte nicht gedacht, dass es heutzutage noch Neuwagen mit schwächerem Licht als Xenon gibt.
Du meinst die automatische LWR, denn die manuelle LWR ist sowieso Pflicht, unabhängig des Lichtstroms…
Und die Angabe gilt pro Scheinwerferelement.
Bei zwei Elementen mit je 2001 Lumen, ist eine aLWR Pflicht.
Bei vier Elementen mit je 1999 Lumen, ist keine aLWR Pflicht und es reicht ein manuelles Rädchen zur Regulierung der Leuchtweite.