Ja, das sind alles Punkte. Das mit der Gewährleistung dürfte nach einem nicht autorisierten Eingriff ins Motormanagement unstrittig sein. Die Eintragung in die Papiere sehe ich als Pflicht an. Was macht den BMW beim M3/4, wenn man die Bude aufmachen lässt? Wird das eingetragen?
Die wenigsten lassen eine Leistungssteigerung eintragen… da wird sich kaum einer um die Eintragung der Vmax bemühen.
Zum Thema Gewährleistung, wir sind in Deutschland und haben eine gewisse Beweispflicht. Das gilt auch für BMW und Gewährleistung.
Heißt im Falle eines Motorschadens müsste erstmal bewiesen werden, dass eine offene Vmax oder das Überschreiten der werksseitigen Vmax zum Schaden geführt hat.
Es gab hier im Forum jemanden mit einem ähnlichen Fall. Dort wollte BMW etwas nicht auf Gewährleistung reparieren, weil an einer anderen Baugruppe eine Änderung vorgenommen wurde. Soweit ich mich erinnere ging es dann zum Anwalt und am Ende hat BMW es doch auf eigene Kosten repariert.