...und zum alten Preis bestätigt.
Wenn ich es richtig verstehe, bedeutet das aber nicht, dass BMW bei Auslieferung (und Bezahlung) dann nicht doch noch die Preise anpassen kann.
...und zum alten Preis bestätigt.
Wenn ich es richtig verstehe, bedeutet das aber nicht, dass BMW bei Auslieferung (und Bezahlung) dann nicht doch noch die Preise anpassen kann.
Ist interessant, wie in diesem ganzen Marketing-Bullshit auf dem BMW Presseportal der Motor nochmal extra gehypt wird. Da könnte man echt meinen, das sei eine Entwicklung eigens für den CS. Dabei ist das das ganz normale M3/4 Triebwerk. Man sucht wohl Gründe, um die 50k Aufpreis zu rechtfertigen. ![]()
Leider nicht…aber hier nochmal besser zu sehen wie hoch er hinten vorher war.
Ah, okay! Dann bin ich ja beruhigt ![]()
Auf Deinem ersten Foto sah der so niedrig aus...
...aber ich glaube es macht wenig Sinn sich hier aufzuregen, ...
Aufregen macht keinen Sinn. So etwas ist ein sinnvoller Einsatz einer Rechtschutzversicherung. Wenn man dann einen Anwalt findet, der meint, dass das anfechtbar wäre, lässt man die Jungs vom Fach das untereinander ausmachen. Für sich und seine Kaufabsichten muss man halt erörtern, ob einem der Gebrauchsgegeanstand die Summe wert ist.
Auf jeden Fall lohnt es sich immer, wenn man in einer solchen vertraglichen Situation ist, in der sich plötzlich etwas ändert, die Sache juristisch bewerten zu lassen. Bei mir wollten die ja auch plötzlich über 4.000 € mehr haben, bis ich denen nachweisen konnte, dass das IHR Problem ist, und nicht MEINS. Es kommt immer auf die Gegebenheiten an. Wortlos akzeptieren ist immer die schlechteste Möglichkeit.
Also ich wage zu behaupten, dass BMW sich hier sicher vorher rechtlich abgesichert hat, ...
Man kann schwer etwas "rechtlich absichern". Selbst, wenn es einen Präzedenzfall gibt, heißt es nicht, dass nicht ein anderes Gericht anders entscheidet. Seit jeher werden Verträge von Firmen mit großen Rechtsabteilungen verbraucherrechtlich vor Gericht gekippt, die sich alle vorher "rechtlich abgesichert" haben.
Generell gilt natürlich, dass ein Passus nicht zwangsläufig rechtmäßig ist, nur weil ihn BMW in einen Vertrag geschrieben hat. Ich sehe hier grundsätzlich tendenziell eine Übervorteilung des Kunden und eine Abwälzung des unternehmerischen Risikos, so dass die Gesamtsituation in Schieflage gerät.
Wenn im Vertrag der am Tag der Lieferung gültige LP vereinbart ist, gibt es dann ein Rücktrittsrecht, wenn der Preis nicht passt?
Du hast da was falsch verstanden: Ich heule nicht. Ich habe gar keinen Grund zu heulen, ich habe ja noch nen ordentlichen Knüppel ![]()
Das ist kein xDrive, gelle? Schon ein deutlicher Unterschied. Wenn meiner stock schon so tief gewesen wäre, weiß ich gar nicht, ob ich den tiefergelegt hätte...
Beim Gangwahlhebel fällt mir nur Amputation ein. Das geht wirklich gar nicht. Beim Display frage ich mich halt, warum müssen die das immer so unorganisch dranpappen? Warum kann man das nicht integrieren? Ich mag die Tacho-Höhle, so könnte man doch auch ein Display ins Armaturenbrett hineinbauen. Rein designtechnisch finde ich das schon wirklich
. Ich bin ja so froh, dass ich noch einen "alten" habe...