Na ja, im Endeffekt ist wichtig, dass es eine EG-Übereinstimmung hat, und so ohne Weiteres zulassungsfähig ist. Und das ist bei dem Fahrzeug ja der Fall.
Der Händler selber kann den FA nicht ändern, das müsste BMW veranlassen.
Ich frag mich nur, was das Fahrzeug für eine Historie hat, dass es dann als Gebrauchtwagen in Österreich landet.
Im Kaufvertrag wo die Ausstattung aufgeführt ist, müsste es aber dabei stehen.
Bzw. kann Michael da nochmal schauen, ob dort vielleicht steht, dass es ein österreichischer Wagen ist. So oder so würde ich dem Händler nochmal auf den Fuß steigen, wenn er so ein Detail nicht erwähnt.