Ja, der Teil 2 kommt normalerweise vom Hersteller.
Bei der digitalen Zulassung wird der dann neu ausgestellt von der Zulassungsstelle. Alle Daten sind ja vorhanden.
Das geht dann vermutlich nur bei Erstzulassung? Bei Wiederzulassungen werden die Halter ja ergänzt, so dass mindestens der vorherige Halter ersichtlich ist.
Das CoC wird von der Zulassungsstelle nicht unterschrieben, das muss vom Hersteller „unterschrieben“ sein, da wird die meist direkt draufgedruckt.
Bin mir nicht sicher, aber ich würde sogar sagen, dass die Zulassungsstelle das CoC gar nicht unterschreiben darf, ohne zusätzlichen Vermerk.
Die Komformität erklärt ja nicht die Zulassungsstelle.