Das juristische sollte man besser mit dem Rechtsanwalt klären.
Ich würde aber immer versuchen eine entsprechende Lösung mit dem Händler zu finden.
Zu der Änderung der Konfiguration steht im Kaufvertrag was drin. Da gibt es einen Zeitraum bis zu dem es nicht hingenommen werden muss, je länger der Lieferzeitraum ist, desto mehr muss man wohl Änderungen hinnehmen.
Wenn die Ladeschale nachgerüstet wird, dann ist sie an der gleichen Stelle.
Ob dann aber auch die Anbindung an die Außenantenne enthalten ist, ist unklar. Normalerweise werden Antennenleitungen nicht auf Vorhalt im Kabelbaum verlegt, wenn nicht bestellt.
Versprich dir aber nicht zu viel von der Ladeschale.
Wärmeschale trifft es besser. Sie lädt nicht besonders gut. Ist natürlich auch vom Handy abhängig.
Aber deswegen würde ich das Auto nicht stornieren.