Beiträge von Piwi87

    Es ist normalerweise auch nicht problematisch.
    Da hat sich was verklemmt.


    Die Nutzungsbedingungen in der App sollst du akzeptieren?

    Das ist schon seltsam. Ohne das funktioniert die App ja gar nicht, da das aber bei dir geht, hast du sie schon akzeptiert.

    Hast du denn ein zweites Handy? Dann könntest du dort die App neu installieren und dich einloggen, wodurch eine Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen ausgelöst wird. Vielleicht bekommt der Server das dann korrekt mit und wirft die Maschine an.


    Hilft das auch nicht, würde ich die Kopplung des Fahrzeuges an den ConnectedDrive Account aufheben und am nächsten Tag neu durchführen. Vorher aber auf jeden Fall das Fahrzeug starten damit es sich beim Server meldet und dieser es entkoppelt.

    Also nicht in der Tiefgarage oder ohne Handyempfang.

    Danke fürs Update.
    Am besten die Heckdüsen kräftig mit Frostschutz spülen, wenn es aufgetaut ist.


    Nicht wundern, da musst dir bisserl Zeit nehmen. Wenn du es mehrmals hintereinander machst, erklärt dich das Auto für verrückt und macht nicht mehr mit. :DDa musst dann paar Minuten warten.

    Hallo Tobi,


    ist das Auto auch komplett mit deinem ConnectedDrive Account verbunden?

    Sprich kriegst du in der App auch die Infos zum Wagen wie Restreichweite und Türenstatus?


    Es dauert auch gerne mal 1-2 Tage, bis gekaufte Features im Auto aufgespielt werden.

    Die Verbindung mit Bluetooth und WiFi ist in der Regel nicht kompliziert, ist da was schief gegangen, dass du dafür mehrere Anläufe gebraucht hast?

    Beste Grüße

    Piwi

    Ja, aber das trifft nicht auf alle EU Fahrzeuge zu, das ist marktspezifisch.


    In der Preisliste für AT steht eine Anschlussversicherung für das dritte und vierte Fahrzeugjahr drin, daher würde ich vermuten, dass nur die gesetzliche Gewährleistung gilt. Keine Ahnung, wie in AT die Beweislastumkehr geregelt ist.

    Es könnte eine individuelle Vereinbarung sein, die manche Händler anziehen?


    In Deutschland ist es eine Werksthematik, da bekommt jeder BMW 2+1 GW ohne Beweislastumkehr, auch wenn er auf BMW selber zugelassen ist und gültig für die ganze EU Plus Schweiz.

    Ja und nein.

    Das was du meinst ist die Komfortanforderung, die verhindert auch das abschalten, aber unabhängig zur Systemanforderung (Kalte Außentemperatur).


    Der Effekt ist der gleiche, die Ursache unterschiedlich.
    man kann in der Energieflussanzeige das Auto anzeigen lassen, warum es gerade nicht abschaltet.