Toffi weißt du hier zufällig was inwiefern so Homologationsdokumente im Alltag bzw. Praxis bei Kontrollen anwendbar sind ?
Das Thema hatten wir jetzt noch auf einer Schulung, hierbei ging es um die Standgeräuschmessung von L-Kategorie Fahrzeugen wo es keine Limits gibt bei der Standgeräuschmessung. Heißt können so laut sein wie Sie wollen. Die Kollegen von der Polizei könne ja nur das Standgeräusch messen und habe kein Prüfstrecke entsprechend der Regularien 51 bzw. entsprechend der ISO 10844:2014.
Zugriff auf die Homologationsdateien hat die Polizei nicht.