Beiträge von Volker66

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    Zumindest beobachte ich nach dem Betrieb der Standheizung ein schnelleres steigen der Temperatur als ohne.

    So ist es.

    Dadurch das die SH den "kleinen Kreis" aufheizt, führt der erwärmte Heizkreislauf zu einer schnelleren Erwärmung des Motorkühlkreislaufs.

    Das kann man sehr schön an der Kühlmitteltemperaturanzeige beobachten. Diese steigt bei SH Betrieb deutlich schneller an.

    Ich glaube, dass kann man entfernen.

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    Sollte bei der Abnahme (so man die Teile trotz ABE abnehmen lassen muss) noch dran sein. Das hat der Prüfer bei mir als Kennzeichen sehen wollen. Genauso wie die Versionskennzeichnung, welche von unten aufgebracht ist.

    Ich lasse die kleinen Dinger auch dran. Die stören mich weniger als ein quadritscher Fleck, der möglicherweise bleibt wenn man die Sticker entfernt.

    eigentlich nicht, denn in 99% der Gutachten steht immer, dass die restlichen Komponenten Serie sind.


    Wenn man aber jetzt ein Fahrwerk hat und andere Felgen eintragen will, haben zwar beides ein Gutachten aber die Kombi kann eben zu 21er führen. Wird es noch mit einem Spoiler ergänzt und schon ist es definitiv ein 21er.


    Am Ende ist es ja auch egal ob 19er oder 21er, bis auf die Auswahl des Prüfers bleibt es ja gleich

    Eigentlich doch 😉.

    Genau das ist ja der Unterschied zwischen einer 19 und 21. Bei der 19er werden Wechselwirkungen von ansonsten zugelassenen Komponenten geprüft.

    Ich habe genau dies vor zwei Wochen hinter mich gebracht. Ein bunter Strauß aus Komponenten mit ABE und Gutachten (Spoiler, Federn, Platten, Räder).


    Aber es scheint doch auch dabei noch auf den Prüfer anzukommen, denn vor ein paar Jahren habe ich auf unserem MX-5 nur andere Räder (sogar mit ABE) eintragen lassen wollen und da musste es unbedingt eine 21er sein obwohl alles andere schon ewig eingetragen war.

    Ob es eine Einzelabnahme wird oder nicht hängt doch davon ab was alles eingetragen werden soll. Würden nur die Felgen eingetragen wäre es auch mit 19 möglich.

    Soll aber gleich noch Fahrwerk, S und Spoiler dazukommen muss es nach 21 gemacht werden.

    Kommt immer auf die vorhandenen Gutachten an. Gibt es für alle Teile Gutachten reicht eine 19er.

    Wichtiger ist auch noch, das man für eine abweichende Rad/Reifen Kombi (z. Bsp. Sommer/Winter) das ganze Prozedere erneut machen muss.

    Das gilt übrigens auch für Serienräder in Kombination mit einer eintragungspflichtigen Komponente.

    Kleiner Tipp: zur Abnahme die größeren Räder aufziehen. Manche Prüfer tragen dann die kleinere Größe mit ein, ohne erneute Abnahme.