Alles anzeigenSchwierig habe gerade mal geschaut wie folgend aus den Bedingungen für Wiederruf:
"- zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind;"
Folgendes steht bei der Beschreibung des Artikels:
Individuelle Fertigung nach Kundenwunsch:
Klassisches 2x2 Carbon
Geschmiedetes Carbon/Forged Carbon (gegen Aufpreis)
Somit hat der rein rechtlich eigentlich korrekt gehandelt, er weißt es als Individualfertigung aus und schließt bei diesen das im Wiederrauf aus..
Fraglich nur ob das so in Ordnung ist weil das jetzt nicht farblich abgesetzt ist, sondern beiläufig in der Beschreibung steht.
und ob es den Typ wirklich gibt halte ich für fraglich:
Vertreten durch:
Dipl.-Ing. Kevin Long
Damit kommt er nicht durch, wenn er (siehe dein Bild) das Ding "auf Lager Deutschland" hat.....
Damit ist das kein Werkvertrag mehr.