Mit richtig eingestelltem Licht am Rad wird man auch nicht wirklich mehr geblendet als beim Auto.
Das ist ein Punkt.... ich habe noch nie wirklich richtig eingestelltes Licht bei einem Fahrradfahrer gesehen....
Ob man diese besonders schützen muss? Wenn ich mir ansehe, wie viele hier in Berlin Fahrrad fahren und sich GAR NICHT an die STVO halten, Ampeln ignorieren, trotz Radweg (ausgeschildert) auf der Strasse fahren, die Linksabbiege Führung nie nutzen, sondern einfach irgendwie nach links abbiegen, uvm....
Da frage ich mich, warum soll man jemanden schützen, der meint, die Regeln gelten nur für andere, aber nicht für einen selber...
Ich bin für eine Kennzeichenpflicht für Radahrer (hat man bei den Scooter ja auch), da würden einige denke ich dann auch eher mal STVO konform fahren, weil sie identifizierbar sind.