EDIT: Eine Neuwagenbestellung ist rechtlich eben nicht einfach nur ein einfacher Kaufvertrag wie beim Kauf einer Holzbank beim Zimmerer um die Ecke sondern da kommt noch eine ganze Menge mehr dazu was beachtet werden muss vor allem die AGB, Preisklauseln etc. etc.
Kommt drauf an, ob die Bank beim Zimmerer so einfach fertig rumsteht oder ob er diese auf Bestellung fertigt.... beim 2. ist es analog zur NW-Bestellung ein Werksliefervertrag und rechtlich identisch ![]()
Macht ja auch bei BMW ein Unterschied, ob du ein Austellungsfahrzeug nimmst oder es so konfigurierst und bauen lässt, wie du es willst ![]()