Und meistens möchte München solche Teile zurück haben.
Nicht nur bei Garantie Austausch?
ICh meine, wenn ich selber gegen die Wand fahre oder mir einer die Vorfahrt klaut, dann ist doch die VS dran und nicht die AG...
Und meistens möchte München solche Teile zurück haben.
Nicht nur bei Garantie Austausch?
ICh meine, wenn ich selber gegen die Wand fahre oder mir einer die Vorfahrt klaut, dann ist doch die VS dran und nicht die AG...
Wenn man sich verschneidet, wird das großzügig mit Paketband abgeklebt .
Pinkes Gaffa-Tape
Wenn ich eine Whatsapp-Nachricht erhalte, merke ich davon während der Fahrt gar nichts, wenn auf dem Bildschirm gerade etwas anderes eingestellt ist. Soll das so sein? Ist ziemlich unpraktisch.
Was meinst du mit "anderes eingestellt"?
Wenn AA aktiv ist, dann zeigt er die an.
Wenn aber das BMW iDrive im Vordergrund ist, dann werden die mir auch nicht angezeigt.
DAS, was BMW als "Gewährleistung" anbietet und beschreibt, ist eine freiwillige "Garantie" von Seiten der BMW AG.
Die gesetzliche Gewährleistung ist AUSSCHLIEßLICH vom Verkäufer zu gewähren. Der Hersteller hat damit NICHTS am Hut.
Deswegen verkaufen die wenigstens Selbstständigen den Wagen selber an Privat, da, wenn der Wagen in der Firma war, man auch die Gewährleistung geben muss, auch wenn man mit KFZ nichts am Hut hat. Einzig ein B2B Verkauf wäre machbar, da dort diese ausgeschlossen werden kann.
Ebenso gilt bei der gesetzlichen Gewährleistung die Beweislastumkehr nach 12 Monaten und der Mangel muss beim Gefahrenübergang vorhanden gewesen sein.
Deswegen bist du auf das Wohlwollen von BMW dann angewiesen, auch wenn du genau das nicht hören möchtest.
http://www.jura-basic.de/aufru…C3%A4ufer%20%C3%BCbergeht.
Beschäftige dich bitte erste einmal mit den gesetzlichen Unterschieden zwischen Gewährleistung und Garantie.
Du bringst verschiedene Sachen durcheinander.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__443.html
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__434.html
Gewähleistung ist wie Garantie nur mit umgekehrter Beweislast und über den Händler.
Nein, ist es nicht....
Und wie willst du zum Beispiel nachweisen, dass der Mangel schon seit Gefahrenübergang vorhanden war, wenn du z. Bsp. 45 tkm schon gefahren bist?
Premium Selection gilt für Gebrauchtwagen
Ich möchte aber für mich safe sein bei 150.000. Deshalb hatte ich die Gewährleistung bis 5 Jahre und 200.000 km abgeschlossen.
Naja... safe wirst du nicht wirklich sein.... Lies dir mal die Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung durch:
https://www.verbraucherzentral…ch%20seinen%20Bedingungen.
https://www.channelpartner.de/…d-gewaehrleistung,2593115
Hinzu kommt, dass bei der Gewährleistung im Gesetzestext drin steht, dass der Mangel zum "Zeitpunkt des Gefahrenübergangs" vorhanden ist. Dieser Zeitpunkt ist die Auslieferung.
BMW nutzt gern den Begriff "Gewährleistung"...da kann man sich besser rausreden.
Außerdem ist der größte (gesetzliche) Unterschied, dass die Gewährleistung der VERKÄUFER gewähren muss, nicht der Hersteller.