Gerade einen Anruf aus Mitteldeutschland erhalten:
"Es ist in der Tat so, dass nicht alle Pakete über den Connected Drive Store angeboten werden. Für die dort nicht aufgeführten Pakete wenden Sie sich bitte an Ihren Händler"
-> Das Black-Friday-Angebot ist aber lt. Pressemitteilung ausschließlich online verfügbar. Wenn es dort nicht buchbar ist, wäre das irreführende Werbung nach §§ 5, 5a UWG.
"Keine Ahnung. Evtl. wird es im Aktionszeitraum ja eingeblendet. Mehr kann ich Ihnen nicht sagen"
Formlos, fristlos, erfolglos.